Rechtsprechung
   BVerfG, 25.05.1993 - 2 BvR 1550/92, 2 BvR 1655/92, 2 BvR 1753/92, 2 BvR 2108/92, 2 BvR 2146/92   

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https://dejure.org/1993,303
BVerfG, 25.05.1993 - 2 BvR 1550/92, 2 BvR 1655/92, 2 BvR 1753/92, 2 BvR 2108/92, 2 BvR 2146/92 (https://dejure.org/1993,303)
BVerfG, Entscheidung vom 25.05.1993 - 2 BvR 1550/92, 2 BvR 1655/92, 2 BvR 1753/92, 2 BvR 2108/92, 2 BvR 2146/92 (https://dejure.org/1993,303)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Mai 1993 - 2 BvR 1550/92, 2 BvR 1655/92, 2 BvR 1753/92, 2 BvR 2108/92, 2 BvR 2146/92 (https://dejure.org/1993,303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung des herabgestuften WahrscheinlichkeitsmaßstAbs. im Asylverfahren - Ahmadiyya in Pakistan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfolgungsgefahr - Private Religionsausübung - Pakistanische Angehörigen - Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1993, 833
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 2 BvR 1550/92
    Sie belegen nicht in der durch Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG gebotenen Weise eine rechtlich ausgeformte, etwa durch Gerichtsentscheidungen gestützte, hinreichend gesicherte Praxis, aus der erkennbar ist, daß die Nrn. 298 B und C PPC - ungeachtet ihres durch den Wortlaut nahegelegten Gehalts - von den pakistanischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten so ausgelegt werden, daß ihre Erstreckung auf den häuslich-privaten oder nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 76, 143 [161]; siehe auch den Beschluß der erkennenden Kammer vom 12. August 1992, 2 BvR 293/90).

    Zwar muß bei der asylrechtlichen Bewertung von Strafvorschriften nicht nur der Wortlaut, sondern auch ihre Auslegung in der Praxis in den Blick genommen werden, um zu entscheiden, ob von ihnen politische Verfolgung droht (BVerfGE 76, 143 , [161 ff.]).

    Für die Annahme einer hinreichenden Verfolgungssicherheit muß vielmehr eine konkret belegbare Rechtspraxis aufgewiesen werden, aus der sich die Respektierung der privaten Glaubensausübung ergibt (vgl. BVerfGE 76, 143 [161 ff.]).

    Die ausländische Rechtsanwendung ist dabei in erster Linie anhand von ausländischen Gerichtsentscheidungen zu ermitteln, die den Anwendungsbereich der fraglichen Vorschriften normativ näher bestimmen (vgl. BVerfGE 76, 143 [161]).

  • BVerfG, 12.08.1992 - 2 BvR 293/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung von Verfolgungsgefahr -

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 2 BvR 1550/92
    Sie belegen nicht in der durch Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG gebotenen Weise eine rechtlich ausgeformte, etwa durch Gerichtsentscheidungen gestützte, hinreichend gesicherte Praxis, aus der erkennbar ist, daß die Nrn. 298 B und C PPC - ungeachtet ihres durch den Wortlaut nahegelegten Gehalts - von den pakistanischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten so ausgelegt werden, daß ihre Erstreckung auf den häuslich-privaten oder nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 76, 143 [161]; siehe auch den Beschluß der erkennenden Kammer vom 12. August 1992, 2 BvR 293/90).

    Für eine hinreichende Verfolgungssicherheit muß es sich angesichts solcher Vorschriften aber stets um eine Praxis der Rechtsanwendung handeln (vgl. BVerfG, a. a. O.), aus der sich ergibt, daß der Staat grundsätzlich nicht gewillt ist, gegen private Glaubensbetätigung vorzugehen (BVerfG, Beschluß der erkennenden Kammer vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90).

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 2 BvR 1550/92
    Da nicht ersichtlich ist, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), sind die angegriffenen Entscheidungen aufzuheben; die Sachen sind zur erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 2 BvR 1550/92
    Die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung haben sich damit erledigt (BVerfGE 7, 99 [109]).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 2 BvR 1550/92
    Da nicht ersichtlich ist, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), sind die angegriffenen Entscheidungen aufzuheben; die Sachen sind zur erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 2 BvR 1550/92
    Eine hinreichende Gewißheit dafür, daß dies aus pakistanischer Sicht Fehlentscheidungen und sonstige Übergriffe nur Exzesse einzelner Beamter waren, die asylrechtlich außer Betracht zu bleiben haben (BVerfGE 81, 58 [66]; 83, 216 [235 f.]), besteht nicht.
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 2 BvR 1550/92
    Sollte sich dabei ergeben, daß sich verläßlichere Feststellungen weder generell noch - unter dem Gesichtspunkt einer inländischen Fluchtalternative (BVerfGE 80, 315 [342 ff.]) für bestimmte Gebiete treffen lassen, so wird es für die Frage der Asylberechtigung der Beschwerdeführer maßgeblich darauf ankommen, ob sie vorverfolgt ausgereist sind und so der herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab tatsächlich zur Anwendung zu kommen hat.
  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerfG, 25.05.1993 - 2 BvR 1550/92
    Eine hinreichende Gewißheit dafür, daß dies aus pakistanischer Sicht Fehlentscheidungen und sonstige Übergriffe nur Exzesse einzelner Beamter waren, die asylrechtlich außer Betracht zu bleiben haben (BVerfGE 81, 58 [66]; 83, 216 [235 f.]), besteht nicht.
  • BVerwG, 25.01.1995 - 9 C 279.94

    Ablehnung eines Asylantrages

    Obwohl das Berufungsgericht in seinem rechtlichen Ansatz einerseits zutreffend den Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zugrunde legt, hat es andererseits - in sich widersprüchlich - versucht, diesen Maßstab für die hier entscheidende Frage der Auswirkungen einer Verbotsnorm auf das Schutzgut der privaten Glaubensausübung dadurch zu konkretisieren, daß es die vom Bundesverfassungsgericht in Kammerbeschlüssen (vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - vom 21. September 1992 - 2 BvR 1814/89 u.a. - vom 21. Dezember 1992 - 2 BvR 1263 und 1265/92 - vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 1890/91 u.a. - vom 25. Mai 1993 - 2 BvR 1550/92 u.a. - DVBl 1993, 833; vom 20. September 1993 - 2 BvR 645/93 u.a. - vom 17. Januar 1994 - 2 BvR 1346/93 u.a. - vgl. ferner ebenso die Beschlüsse vom 25. November 1993 - 2 BvR 83/93 u.a. - und - 2 BvR 224 und 571/93 - sowie vom 22. Dezember 1993 - 2 BvR 2354/93 -) für verfolgt ausgereiste Ahmadis entwickelten Anforderungen übernommen und daraus gefolgert hat, einem Asylbewerber drohe "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung aufgrund seines religiösen Verhaltens im privat-internen Bereich" schon dann, wenn die Rechtsauslegung oder Rechtsanwendung die genannten Strafvorschriften gegenüber der privaten Religionsausübung nicht "ausdrücklich zurücknimmt und so gezielt für die Praxis 'unschädlich' macht".
  • VGH Hessen, 05.12.1994 - 10 UE 77/94

    Keine beachtliche Gefahr einer Gruppenverfolgung von Ahmadis in Pakistan; zum

    Das Bundesverfassungsgericht hat aber in dem Beschluß vom 1. Juli 1987 schon selbst ausgeführt, daß gegebenenfalls zu prüfen ist, ob ein - in der Regel vorauszusetzendes staatliches Interesse, Strafvorschriften in der Praxis auch im vollen Umfang anzuwenden, nicht oder nur begrenzt gegeben ist (a.a.O. S. 167), und es hat in späteren Kammerbeschlüssen auch nicht mehr auf einen asylrechtlichen Eingriff unmittelbar durch die Strafvorschriften als solche, sondern nur noch auf einen Eingriff durch die aufgrund der Strafvorschriften drohenden asylerheblichen Vollstreckungsmaßnahmen abgestellt, die nicht auf förmliche Verurteilungen beschränkt seien (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21.12.1992 - 2 BvR 1263 und 1265/92 -, vom 25.05.1993 - 2 BvR 1550/92 u.a. - DVBl. 1993 S. 833 ff. und vom 20.09.1993 - 2 BvR 645/93 - AuAS 1994 S. 16 ff.), so daß die maßgebliche Berücksichtigung des tatsächlichen Verfahrens-, Verhaftungs- und Bestrafungsrisikos dieser Rechtsprechung nicht widerspricht.
  • OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 7319/91
    Hingegen erleidet der Angehörige einer Glaubensgemeinschaft dann nicht politische Verfolgung, wenn die staatlichen Maßnahmen, die in die Religionsfreiheit eingreifen, dazu dienen, den öffentlichen Frieden durchzusetzen (BVerfG, aaO; Beschl, v. 12.8.1992 - 2 BvR 293/90 - AuAS 1992; Beschl. v. 21.9.1992 - 2 BvR 1814/89 u.a. - Beschl. v. 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92 u.a. - Beschl. v. 2.2.1993 - BvR 1890/91 u.a. - Beschl. v. 25.5.1993 - 2 BvR 1550/92 u.a. -, DVBl. 1993, 883; Beschl. v. 20.9.1993 - 2 BvR 645/93 u.a. - Beschl. v. 17.1.1994 - 2 BvR 1426/93 u.a.; jeweils 1. Kammer des 2. Senates).
  • VGH Hessen, 05.12.1994 - 10 UE 675/94

    Asylrecht: Pakistan - zur Lage der Mitglieder der Lahore-Gruppe

    Das Bundesverfassungsgericht hat aber in dem Beschluß vom 1. Juli 1987 schon selbst ausgeführt, daß gegebenenfalls zu prüfen ist, ob ein -- in der Regel vorauszusetzendes -- staatliches Interesse, Strafvorschriften in der Praxis auch im vollen Umfang anzuwenden, nicht oder nur begrenzt gegeben ist (a.a.O. S. 167), und es hat in späteren Kammerbeschlüssen auch nicht mehr auf einen asylrechtlichen Eingriff unmittelbar durch die Strafvorschriften als solche, sondern nur noch auf einen Eingriff durch die aufgrund der Strafvorschriften drohenden asylerheblichen Vollstreckungsmaßnahmen abgestellt, die nicht auf förmliche Verurteilungen beschränkt seien (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21.12.1992 -- 2 BvR 1263 und 1265/92 --, vom 25.05.1993 -- 2 BvR 1550/92 u.a. -- DVBl. 1993 S. 833 ff. und vom 20.09.1993 -- 2 BvR 645/93 -- AuAS 1994 S. 16 ff.), so daß die maßgebliche Berücksichtigung des tatsächlichen Verfahrens-, Verhaftungs- und Bestrafungsrisikos dieser Rechtsprechung nicht widerspricht.
  • VGH Hessen, 05.12.1994 - 10 UE 2414/90

    Zur Lage der Ahmadis in Pakistan; zum Prognosemaßstab

    Diese Rechtsprechung, die freilich nur im Falle eines staatlichen Vollzugsdefizits zum Tragen kommt, widerspricht dennoch nicht der oben dargestellten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu asylrechtlichen Eingriffen unmittelbar durch staatliche Verbotsnormen, da das Bundesverfassungsgericht insoweit von dem Regelfall der strikten Durchsetzung - und einer darauf beruhenden Zwangswirkung - strafrechtlicher Verbote ausgeht und zusätzliche Ermittlungen dann aber ebenfalls für erforderlich hält, wenn - wie hier - besondere Anhaltspunkte dafür bestehen, daß ein staatliches Vollzugsinteresse in der Praxis nicht oder nur begrenzt gegeben ist (vgl. BVerfG, a.a.O. S. 167); so hat es in späteren Kammerbeschlüssen zu Asylverfahren von vorverfolgten Ahmadis aus Pakistan auch nicht mehr auf einen asylrechtlichen Eingriff unmittelbar durch die Strafvorschriften als solche, sondern nur noch auf einen Eingriff durch die aufgrund der Strafvorschriften drohenden asylerheblichen Vollstreckungsmaßnahmen abgestellt, die nicht auf förmliche Verurteilungen beschränkt seien (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21.12.1992 - 2 BvR 1263 und 1265/92 -, vom 25.05.1993 -2 BvR 1550/92 u.a. - DVBl. 1993 S. 833 ff. und vom 20.09.1993 - 2 BvR 645/93 - AuAS 1994 S. 16 ff.).
  • VGH Hessen, 30.01.1995 - 10 UE 2626/92

    Zur Verfolgungsgefahr für Ahmadis in Pakistan: Inhaftierung wegen eines Verstoßes

    Diese Rechtsprechung, die freilich nur im Falle eines staatlichen Vollzugsdefizits zum Tragen kommt, widerspricht dennoch nicht der oben dargestellten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu asylrechtlichen Eingriffen unmittelbar durch staatliche Verbotsnormen, da das Bundesverfassungsgericht insoweit von dem Regelfall der strikten Durchsetzung - und einer darauf beruhenden Zwangswirkung - strafrechtlicher Verbote ausgeht und zusätzliche Ermittlungen dann aber ebenfalls für erforderlich hält, wenn - wie hier - besondere Anhaltspunkte dafür bestehen, daß ein staatliches Vollzugsinteresse in der Praxis nicht oder nur begrenzt gegeben ist (vgl. BVerfG, a.a.O. S. 167); so hat es in späteren Kammerbeschlüssen zu Asylverfahren von vorverfolgten Ahmadis aus Pakistan auch nicht mehr auf einen asylrechtlichen Eingriff unmittelbar durch die Strafvorschriften als solche, sondern nur noch auf einen Eingriff durch die aufgrund der Strafvorschriften drohenden asylerheblichen Vollstreckungsmaßnahmen abgestellt, die nicht auf förmliche Verurteilungen beschränkt seien (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21.12.1992 - 2 BvR 1263 und 1265/92 -, vom 25.05.1993 - 2 BvR 1550/92 u.a. - DVBl. 1993 S. 833 ff. und vom 20.09.1993 - 2 BvR 645/93 - AuAS 1994 S. 16 ff.).
  • BVerwG, 02.12.1994 - 9 C 66.94

    Voraussetzungen für eine Asylberechtigung auf Grund religiöser Verfolgung -

    Dabei ist hinsichtlich der Frage, ob die genannten Vorschriften bei einem gläubigen Ahmadi in der Tat eine Zwangslage in dem vorbezeichneten Sinne hervorrufen, danach zu unterscheiden, ob er Pakistan verfolgt oder aber unverfolgt verlassen hat (vgl. einerseits z.B. die Beschlüsse des BVerfG vom 14. Januar 1992 - 2 BvR 1300/89 u.a. - vom 12. März 1992 - 2 BvR 1353/89 u.a. - vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - vom 21. September 1992 - 2 BvR 1814/89 u.a. - sowie vom 25. Mai 1993 - 2 BvR 1550/92 u.a. - <DVBl 1993, 833> sowie andererseits die Beschlüsse vom 23. August 1990 - 2 BvR 291/90 - und vom 7. Juni 1993 - 2 BvR 530/93 -).
  • BVerwG, 07.02.1994 - 9 C 504.93

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Wahrscheinlichkeit politischer

    Dabei ist hinsichtlich der Frage, ob die genannten Vorschriften bei einem gläubigen Ahmadi in der Tat eine Zwangslage in dem vorbezeichneten Sinne hervorrufen, danach zu unterscheiden, ob er Pakistan verfolgt oder aber unverfolgt verlassen hat (vgl. einerseits z.B. die Beschlüsse des BVerfG vom 14. Januar 1992 - 2 BvR 1300/89 u.a. - vom 12. März 1992 - 2 BvR 1353/89 u.a. - vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - vom 21. September 1992 - 2 BvR 1814/89 u.a. - sowie vom 25. Mai 1993 - 2 BvR 1550/92 u.a. - <DVBl 1993, 833> sowie andererseits die Beschlüsse vom 23. August 1990 - 2 BvR 291/90 - und vom 7. Juni 1993 - 2 BvR 530/93 -).
  • BVerwG, 07.02.1994 - 9 C 496.93

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Wahrscheinlichkeit politischer

    Dabei ist hinsichtlich der Frage, ob die genannten Vorschriften bei einem gläubigen Ahmadi in der Tat eine Zwangslage in dem vorbezeichneten Sinne hervorrufen, danach zu unterscheiden, ob er Pakistan verfolgt oder aber unverfolgt verlassen hat (vgl. einerseits z.B. die Beschlüsse des BVerfG vom 14. Januar 1992 - 2 BvR 1300/89 u.a. - vom 12. März 1992 - 2 BvR 1353/89 u.a. - vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - vom 21. September 1992 - 2 BvR 1814/89 u.a. - sowie vom 25. Mai 1993 - 2 BvR 1550/92 u.a. - <DVBl 1993, 833> sowie andererseits die Beschlüsse vom 23. August 1990 - 2 BvR 291/90 - und vom 7. Juni 1993 - 2 BvR 530/93 -).
  • BVerwG, 18.10.1994 - 9 B 475.94

    Anspruch auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Zwang zur Verleugnung oder

    298 B, 298 C sowie 295 C des pakistanischen Strafgesetzbuchs (PPC) bei einem gläubigen Ahmadi in der Tat eine Zwangslage in dem vorbezeichneten Sinne hervorrufen, ist danach zu unterscheiden, ob er Pakistan verfolgt oder aber unverfolgt verlassen hat (vgl. einerseits z.B. die Beschlüsse des BVerfG vom 14. Januar 1992 - 2 BvR 1300/89 u.a. -;vom 12. März 1992 - 2 BvR 1353/89 u.a. -;vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 -;vom 21. September 1992 - 2 BvR 1814/89 u.a. - sowievom 25. Mai 1993 - 2 BvR 1550/92 u.a. - <DVBl 1993, 833> sowie andererseits dieBeschlüsse vom 23. August 1990 - 2 BvR 291/90 - undvom 7. Juni 1993 - 2 BvR 530/93 -).
  • BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 439.94

    Zuerkennung eines Asylanspruchs für Angehörige der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerwG, 06.05.1994 - 9 B 180.94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf Asyl

  • BVerwG, 06.04.1994 - 9 B 731.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 07.02.1994 - 9 C 497.93

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Wahrscheinlichkeit politischer

  • BVerwG, 21.11.1994 - 9 B 425.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gefahr der Verfolgung für

  • BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 438.94

    Abweichung bei Zugrundelegung einer mit der Rechtsprechung des

  • BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 479.94

    Anspruch auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Zwang zur Verleugnung oder

  • BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 386.94

    Zuerkennung eines Asylanspruchs für Angehörige der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerwG, 05.04.1994 - 9 B 708.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 05.04.1994 - 9 C 465.93

    Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung im Heimatland - Religiöse Verfolgung

  • BVerwG, 22.02.1994 - 9 B 650.93

    Umfang der Strafandrohung für bestimmte Formen der Religionsausübung im Ausland

  • BVerwG, 27.01.1994 - 9 B 632.93

    Beurteilung der Verfolgung wegen privater Religionsausübung im Ausland unter

  • BVerwG, 12.01.1994 - 9 B 652.93

    Annahme einer hinreichenden Verfolgungssicherheit auch wegen privater

  • BVerwG, 11.10.1994 - 9 C 41.94

    Asylanträge durch pakistanische Staatsangehörige aus der Glaubensgemeinschaft der

  • BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 379.94

    Zuerkennung eines Asylanspruchs für Angehörige der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerwG, 09.05.1994 - 9 B 57.94

    Voraussetzungen für das Bestehen von Abschiebeschutz - Vorliegen asylrechtlich

  • BVerwG, 02.05.1994 - 9 B 52.94

    Gewährung von Asyl auf Grund drohender religiöser Verfolgung im Heimatland -

  • BVerwG, 06.04.1994 - 9 B 733.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 06.04.1994 - 9 B 734.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 06.04.1994 - 9 B 726.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 06.04.1994 - 9 B 747.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 05.04.1994 - 9 B 710.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 31.03.1994 - 9 B 41.94

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit der Verfolgung eines Mitgliedes der

  • BVerwG, 31.03.1994 - 9 B 51.94

    Verfolgung von Mitgliedern der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft in Pakistan -

  • BVerwG, 31.03.1994 - 9 B 6.94

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit der Verfolgung eines Mitgliedes der

  • BVerwG, 31.03.1994 - 9 B 49.94

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit der Verfolgung eines Mitgliedes der

  • BVerwG, 31.03.1994 - 9 B 55.94

    Verfolgung von Mitgliedern der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft in Pakistan -

  • BVerwG, 15.12.1993 - 9 B 651.93

    Annahme einer hinreichenden Verfolgungssicherheit auch wegen privater

  • BVerwG, 30.11.1994 - 9 C 65.94

    Beurteilung der religiösen Verfolgung der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft in

  • BVerwG, 24.10.1994 - 9 B 496.94

    Anforderungen an die Annahme einer unmittelbar staatlichen Gruppenverfolgung -

  • BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 476.94

    Asylanspruch wegen politischer Verfolgung - Bestrafungen oder sonstige nach ihrer

  • BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 478.94

    Anspruch auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Zwang zur Verleugnung oder

  • BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 433.94

    Zuerkennung eines Asylanspruchs für Angehörige der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 434.94

    Zuerkennung eines Asylanspruchs für Angehörige der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 497.94

    Politische Verfolgung von Ahmadis in Pakistan - Einschränkung der

  • BVerwG, 02.05.1994 - 9 B 184.94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf Asyl

  • BVerwG, 05.04.1994 - 9 B 711.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 31.03.1994 - 9 B 50.94

    Hervorrufen einer Zwangslage durch religiösen Verzicht allein durch die Religion

  • BVerwG, 18.03.1994 - 9 B 707.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerfG, 03.02.1994 - 2 BvR 2728/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer inländischen

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1993 - A 16 S 858/93

    Zur Situation der Ahmadi in Pakistan - Rechtsanwendungspraxis hinsichtlich der

  • BVerwG, 29.04.1994 - 9 B 219.94

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1994 - A 16 S 888/93

    Ablehnung eines Beweisantrages in einem gerichtlichen Asylverfahren

  • BVerwG, 12.10.1994 - 9 B 494.94

    Politische Verfolgung Angehöriger der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft im Falle

  • BVerwG, 06.05.1994 - 9 B 190.94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf Asyl

  • VG Freiburg, 14.12.1993 - A 6 K 13399/93

    Anspruch auf Asylrecht für politisch Verfolgte; Beurteilung einer existentiellen

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